Belarus drängte Ryanair-Jet zur Landung – schon vor Eingang der vermeintlichen Bombendrohung (S+)

Wegen einer erzwungenen Ryanair-Landung steht Belarus unter Druck. Machthaber Lukaschenko behauptet, eine Bombendrohung sei der Grund dafür gewesen. Eine äußerst zweifelhafte Darstellung, wie ein internes Dokument zeigt.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/10159980433999869

Bevor jetzt irgendwer wieder einen Vergleich zu Morales‘ Landung in Wien zieht - beide Fälle sind rechtlich nicht miteinander vergleichbar.

Zu erst einmal wurde das bolivianische Flugzeug von Präsident Morales nicht gewaltsam zur Landung gezwungen - ihm wurden die Überflugrechte wieder entzogen.
Um diesen und den Ryanair-Vorfall verstehen zu können, muss man sich ein wenig im Luftfahrtrecht auskennen.

Für zivile Maschinen (Ryanair) gelten die „Freiheiten der Luft“. Diese internationale Vereinbarung besteht seit 1944 und muss von allen ICAO-Mitgliedsstaaten ratifiziert und gewährleistet werden. Weißrussland ist ein ICAO-Mitglied.
Für Militärmaschinen gelten diese nicht. Morales‘ Maschine trägt eine Militärkennung. Im Sinne der militärischen Souveränität kann jedes Land selbst entscheiden, welchem militärischen Luftfahrzeug es Überflugsrechte gewährt.

Und dann gibt es noch das Wiener Abkommen. Das Wiener Abkommen regelt erst einmal nur, dass Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Gebäude als hoheitliches territoriales Gebiet anzuerkennen sind, wenn sie im diplomatischen Sinne genutzt werden.
Dieses Abkommen garantiert aber eben nicht die freie Nutzung von Lufträumen anderer Länder. Wie eine solche Erlaubnis für militärische Luftfahrzeuge einzuholen ist, ist in aller Regel bilateral oder in Kollektivverträgen geregelt. Teil dieser Verträge ist auch immer eine Klausel, dass die jeweilige Genehmigung jederzeit zurückgezogen werden kann.
Luftfahrttechnisch bleibt ein Militärflieger immer ein Militärflieger, egal ob sich an Bord ein VIP oder Truppen befinden. Wie das Flugzeug am Boden zu behandeln ist, regelt dann eben das Wiener Abkommen. Ich beziehe mich hier ausschließlich auf das Luftfahrtrecht.

Im Falle von Morales baten die USA um „Amtshilfe“, diesem Gesuch sind die Staaten nachgekommen und haben die Überflugsrechte zurückgenommen - luftfahrtrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden.




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