Umgang mit Missbrauchsfällen: Franziskus ordnet Visitation des Erzbistums Köln an

Franziskus hat eine Überprüfung des Erzbistums Köln von Kardinal Rainer Maria Woelki angekündigt.

           

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Die Apostolische Visitation kann dann auch gleich die Fälle von Häresie und Schisma betreffend überprüfen. Das Kirchenrecht muss endlich angewandt werden.

Die kirchliche Strafakte platzt aus ihren Nähten meine Herren

Kardinal Marx

Bischof Georg Bätzing
Bischof Overbeck
Bischof Dieser
Bischof Bode
Bischof Kohlgraf
Bischof Timmerevers
Bischof Fürst

Priester:
Bernd Mönkebüscher, Burkhard Hose und Carsten Leinhäuser und viele mehr

Exkommunikation durch Tatstrafe poena latae sententiae: Häresie (can. 1364 §1 CIC) und Schisma (can. 1364 §1 CIC) durch folgende Taten:

Häretische Äußerungen

Ungehorsam gegenüber
dem Heiligen Vater, dem Vatikan und der Glaubenskongregation

Verstöße gegen die Lehre der Kirche

Provozierte Spaltung wörtlich und durch Taten

Hissen von Regenbogenflaggen an den Heiligen Kirchen

Werben für häretische Reformvorschläge

Segnungen homosexueller Paare

Vortäuschung eines Segens, der ungültig war

Ausnutzung von LGBTIQ für innerkirchlichen Machtkampf

Aufruf zum Protest gegen den Papst

Ein Predigerinnentag

Austeilung der Heiligen Kommunion an Nicht-Katholiken

Missbrauch des Synodalen Wegs für häretische Reformvorschläge, anstatt sich um die Aufklärung der Missbrauchsfälle zu bemühen, Prävention zu betreiben und sich um die Opfer zu kümmern.

Missbrauch des Ökumenischen Kirchentages für Häresien

Irreführung der Medien und der Menschen durch Zurückhaltung der Wahrheit (Lehre der Kirche)

Anstachelung der Massen zum Ungehorsam gegen den Papst durch Unterschriftenlisten.

Taufe durch Laien und Diakonat der Frau?

All dies provoziert ein Schisma und sind schismatische Taten.

Das Kirchenrecht ist hier ganz klar.

Wieso dürfen die Exkommunizierten weiterhin ihre Ämter ausüben?

Eine Heilige Messe gehalten durch einen Exkommunizierten ist doch ungültig oder nicht?

Alle Sakramente, die ein Exkommunizierter spendet, sind doch ungültig oder nicht?

Ausnahmen gibt es glaube ich nur bei Sterbenden?

Der Heilige Vater muss die Exkommunikation nicht bestätigen, doch wäre es bei diesem Ausmaß wünschenswert und hilfreich. Zudem müssen die Exkommunizierten daran gehindert werden ihre Ämter auszuüben, da dies den Gläubigen schadet.

Exkommunikation bedeutet Verlust der Kirchengemeinschaft und damit gewisser Rechte innerhalb der Kirche. Der Exkommunizierte ist nach dem CIC von 1983 nicht berechtigt, die Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder zu empfangen. Außerdem darf er kein kirchliches Amt oder kirchliche Dienste und Aufgaben ausüben.

Exkommunikation als Tatstrafe (Excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen von selbst eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als der Kirchengemeinschaft zugehörig betrachtet werden kann.

Da die Tatstrafe bereits bei Begehung der Handlung eintritt, ist es nicht erforderlich, dass sie durch einen Bischof oder den Papst bestätigt oder verkündet wird; dies kann allerdings unter Umständen geschehen, um den Vorgang unter den Gläubigen kundzutun.