Nach 30 Jahren: US-Richter hebt Sturmgewehr-Verbot in Kalifornien auf

In einem konkreten Fall verglich er ein Sturmgewehr mit »dem Schweizer Taschenmesser«.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/10160004333149869

sie liegen falsch. Es wurde mit nichten das "Sturmgewehr Verbot aufgehoben.
Es wurde das Verbot von "Schusswaffen mit bestimmten gesetzlich festgelegten Merkmalen" aufgehoben.

Es geht dabei rein um halbautomatische Schusswaffen, wie sie bei uns auch mit entsprechender Erlaubnis zu bekommen sind!

Ja, Armalite war die Entwicklerfirma des Armalite Rifle 15, dieses Gewehr war eine Vollautomatische Langschusswaffe und damit tatsächlich gemäß technischer Definition ein "Assault Rifle / Sturmgewehr"

Denn als Assaultrifle wir eine vollautomatisches Gewehr mit der Option auch halbautomatisch zu funktionieren, im Mittelkaliber bezeichnet.

Dabei ist jeder Punkt ausschlaggebend, nicht oder.

Noch bevor dieser Typ Schusswaffe fertig entwickelt wurde, wurden die Rechte an die Firma Colt verkauft.
Unter Colt wurde diese Schusswaffe weiter entwickelt und zur Serienreife gebracht.

Als Vollautomatische Langschusswaffe, also als Sturmgewehr, wurde es unter der Bezeichnung M16 beim US Militär eingeführt.

Gleichzeitig entwickelte die Firma Colt auch eine halbautomatische Variante für den Zivilmarkt.
Unter der Verkaufsbezeichnung AR-15 Sporter

Diese AR-15 Sporter war eine halbautomatische Langschusswaffe, die im Laufe der Produktion immer weitere Designänderungen erhielt, um als zivil zugelassene halbautomatische Schusswaffe zu gelten.

Da diese Schusswaffe nur in der Lage war halbautomatisch zu schießen, handelte es sich bereits damals NICHT um eine Assaultrifle / Sturmgewehr sondern ein völlig normales halbautomatisches Gewehr für den Zivilmarkt.

Dies ist nun über 50 Jahre her.

Kommen wir zur modernen Zeit.
Da alle Patente von Armalite und Colt heute ausgelaufen sind, kann jeder Schusswaffenhersteller ein Gewehr auf Basis des Colt AR-15 herstellen, darf es aber nicht mit dem Modellnamen AR-15 vertreiben, da der Name durch Colt geschützt ist.
AR-15 oder AR15 hat sich aber umgangssprachlich als Typbezeichnung durchgesetzt, da dadurch jeder weiß, welche Teile kompatibel sind.

Seit 1934, durch den National Firearms Act, sind in den USA Vollautomatische Schusswaffen für normale Zivilisten stark reglementiert, es erfordert die Zahlung von 200 Dollar Steuer und einer langwierigen Überprüfung mit Wartezeiten von bis zu einem 3/4 Jahr.
Ebenso mussten seither alle vollautomatischen Schusswaffen registriert werden.

1986 wurde dann durch den firearm owners protection act die Registrierung für vollautomatische Schusswaffen geschlossen.

Das heißt, seit 1986 dürfen für den privaten zivilen Markt in den USA keine vollautomatischen Schusswaffen mehr hergestellt werden.

Daher ist es auch legal absolut unmöglich als Privatperson in den USA nach 1986 ein neu hergestelltes Sturmgewehr zu erwerben, ausnahmslos ALLE AR-15 Derivate die für den privaten Markt hergestellt werden sind halbautomatische Schusswaffen, sie können daher keine Assault Rifle / Sturmgewehre sein.

So wie bei uns durch das BKA (Auf Basis des WaffG) legt in den USA das BATF (Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives) strenge Regeln fest, wie aufwändig eine zivile Schusswaffe gegen den Umbau zur Vollautomatischen Schusswaffe geschützt sein muss.

Also kurze Zusammenfassung.
Ja, es gibt vollautomatische Varianten der AR15, diese sind aber Behörden und kommerziellen Schießanlagen vorbehalten.

Unter gleicher Bezeichnung werden in den USA und vielen vielen anderen Ländern, inklusive Deutschland, halbautomatische Schusswaffen verkauft, die sämtliche Regeln für zivile Schusswaffen des jeweiligen Verkaufsmarktes einhalten und damit in keinem der Länder als vollautomatische Schusswaffe gelten.

Daher ist JEDES (in den USA nach 1986) verkaufte Derivat einer AR15 eine halbautomatische Schusswaffe und damit per Definition kein Assault Rifle / Sturmgewehr.

Wie viele andere Journalisten unterliegen sie einem Übersetzungsfehler.

In dem Gerichtsurteil wurde nicht der "Assault Rifle ban" sondern der "Assault Weapon ban" aufgehoben!.

"Asault Weapon" ist kein technischer Begriff, sondern ein rechtlicher Begriff ohne fixe Definition.

Grundsätzlich handelt es sind bei einer "Assault Weapon" im US Raum um eine Schusswaffe, die bestimmte willkürliche Merkmale aufweist, die durch Gesetze festgelegt wurden.

Vergleichbar wäre dies bei uns mit Schusswaffen, die unter §6AWaffV fallen.
Bis 2002/3 hatten wir dazu auch den §37 im alten Waffengesetze.
"Halbautomatische Langschusswaffen die den ANSCHEIN einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken"
Die Betonung liegt dabei auf ANSCHEIN, daher sprachen wir damals vom Anscheinsprargraphen und nannten diese Schusswaffen damals "Anscheinswaffen", was heute aber nicht mehr zutrifft, da unter "Anscheinswaffen" im WaffG nun Gegenstände, die den Anschein einer Schusswaffe erwecken, gemeint sind.

Die richtige Übersetzung zu "Assault Weapon" aus dem US Englischen lautet also, Schusswaffen, die bestimmte gesetzlich festgelegte Merkmale aufweisen.

Zusammenfassen, kann eine private zivile AR15 von nach 1986 also kein Assault Rifle sein, durchaus aber eine "Assault Weapon" in sofern die jeweilige Schusswaffe Merkmale aufweist, die im jeweiligen Bundesstaat per Gesetz als Merkmale für die Klassifizierung als "Assault Weapon" aufweisen!




+