Gerhard Schröder will Bundestagsbüro zurück

In einem Brief seines Anwaltes heißt es, der Altkanzler habe aus den Medien erfahren, dass sein Büro ruhen soll. Das sei verfassungswidrig.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/10160760460804869

Sollte das ganze positiv für Schröder beschieden werden, muss sich die Bundesregierung überlegen, in welcher Rechtsform diese ganzen Beschlüsse in Zukunft gefasst werden, so dass sie auch jederzeit wieder änderbar sind.

Meiner Meinung nach sind die Beschlüsse des Haushaltsausschusses jederzeit abänderlich, da es sich um keine Gesetzesstexte handelt, sondern Verordnungen im Rahmen des Haushaltsausschusses....
Vorteil: sie sind jederzeit abänderlich, Nachteil: eine Entziehung oder sonstige Änderung der Verhältnisse, kann nie rechtssicher durchgeführt werden, und das nutzt Schröder jetzt für sich aus.

Würde es ein entsprechendes Gesetz geben, was alle üblichen Verfahren durchlaufen muss, wäre das was anderes. Dann stünde alles festgeschrieben, und könnte dann ganz formell einklagbar werden. Was eben auch mal abgelehnt werden kann.