1ºFür das deutsche Strafrecht in seiner derzeitigen(!) Auslegung ist nämlich das interessanteste und wichtigste an jedem Gewaltverbrechen: die Rechte mutmaßlicher und tatsächlicher Täter. Das kommt zuerst, und verlagert jeden Fall in die Abwägungszone zwischen Täter und Staat, wodurch selbst massivstes zugefügtes Leid zu einer Art Nebensächlichkeit wird. Es ist nicht ganz unwahr, von einer Täterjustiz zu sprechen, da ein Gewaltopfer als Person hier im Vergleich nicht annähernd gleich berücksichtigt wird. An der dafür maßgeblichen Strafrechtsreform war übrigens der hier so überaus geschätzte Thomas Fischer beteiligt, dem es nach wie vor gelingt, den Täterfokus und die nachkriegsdeutsche Juristen-Opposition zu Staat und Gemeinwesen als einzig denkbare Form von Rechtsstaatlichkeit hinzustellen.