Mord an Tankstelle in Idar-Oberstein: Er plante, er provozierte – und schoss (S+)

Das Landgericht verurteilte Mario N. wegen Mordes, verhängte aber nicht die besondere Schwere der Schuld. Der 50-Jährige ist erleichtert.

           

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Christopher Stehr "wenn man nachweisen kann, dass Sie sich vorsätzlich in den Rausch versetzt haben, wirkt sich das nicht strafmildernd aus."

Das ist so absolut falsch. Die Versagung der Strafrahmenverschiebung gem §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei vorsätzlicher Trunkenheit ist unter Juristen umstritten. Sogar innerhalb des BGH herrscht dort zwischen den einzelnen Strafsenaten Uneinigkeit. Vorsätzliche Trunkenheit KANN zur Versagung der Strafrahmenverschiebung führen, muss es aber nicht.

Eine zwingende Versagung der Strafrahmenverschiebung findet nur bei der actio libera in causa statt. Diese erfordert aber in Bezug auf Trunkenheit, dass der Täter sich vor der Tat bewusst betrinkt mit der Absicht, einer harten Strafe durch geminderte Schuldfähigkeit zu entgehen oder die Bestrafung durch Schuldunfähigkeit gänzlich zu verhindern.




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