Statt Hartz IV: Was bleibt vom Bürgergeld?

Anders als Hartz IV sollte das Bürgergeld für eine Kultur der Unterstützung von Erwerbslosen stehen. Gilt das noch, nach den Änderungen im Vermittlungsausschuss? Eine Bestandsaufnahme.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/10161111385494869

Da bleibt viel, insbesondere die neuen Zuverdienstregeln Bisher wurden bei Leuten, die nebenher 1000 € verdienten, wurden . nur 280 € erlaubt: das durften sie behalten ohne Abzüge von Hartz 4. Das wurde so gerechnet: 100 € sind frei, von den nächsten 900 € nur 20 %. Das war kein Anreiz! Das wird jetzt anders. Alleine das ist ein Wert, im Bürgergeld liegen noch viel mehr verbünftige Anreize, da raus zu kommen. Die CDU/CSO reitet nur auf unbedeutenden Nebenaspekten rum oder ist schlicht ungerecht. Beispiel Schonvermögen: das trifft ohnehin nur für Ältere zu, die sich etwas angespart haben und nun wegen ihres Alters keinen Job mehr finden. Die müssen nun zunächst ihr Erspartes aufgeben, bevor sie Hilfe bekommen. Deren Kinder sind meistt aus dem Haus: die dollen jetzt als Paar nur 55000 € behalten dürfen. Das ist unfair!


Manfred Meyers beim Hinzuverdienst ist die wichtigste Neuerung, das Kids aus H4-Familien von einem Minijob nichts mehr abgeben müssen.
Bei den eigentlichen Leistungsempfängern ändert sich nicht sooo viel, obwohl natürlich jeder € wichtig ist.
Bei H4 sind die ersten 100€ anrechnungsfrei, zwischen 100 und 1.000 € sind zusätzlich 20% anrechnungsfrei, zwischen 1.000 und 1.200 € sind 10% anrechnungsfrei.
Beim Bürgergeld sind die ersten 100€ anrechnungsfrei, zwischen 100€ und 520€ sind 20% anrechnungsfrei, zwischen 520€ und 1.000€ sind 30% anrechnungsfrei, zwischen 1.000€ bis 1.200€ sind 10% anrechnungsfrei.
Also bei einem Verdienst von
100€: +100€ bei H4, +100€ bei BG
520€: +184€ bei H4, +184€ bei BG
1.000€: +280€ bei H4, +310€ bei BG
1.200€: +300€ bei H4, + 330€ bei BG




+