EU verhängt Sanktionen gegen russische Söldnertruppe Wagner wegen Krieg in der Ukraine

Zur Begründung heißt es, sie bedrohten »die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine«.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/10161403697814869

Walter Rivera soll ich jetzt heulen weil das eine das andere bedingt? Nein es ist wie es ist.
Wie sie es verstehen ist ihre Sache,vllt sollten sie mal in der Realität ankommen.
Aber das kommt davon wenn man zu lange ein zu verweichschuchteltes Leben hatte.
Und nur mal so,sowas dieses deutsche Moralgespinne aktuelle wie es jetzt aufgetragen wird,hat international noch nie einen Blumenstrauß gewonnen.
Jedem ist sein eigenes Hinterteil am nächsten so einfach lässt sich das beschreiben.
Und je nach Interessenlage wird auch noch in 100 oder 1000 Jahren Krieg geführt,und auch da werden Gräuel stattfinden.
Das liegt in der Natur der Dinge.
Urteile wird es nur dann geben wenn man jemandes habhaft werden würde,dass ist aber bei den gegeben Machtstrukturen Global dort nicht möglich.


Dirk Kramer bitte nochmal den Begriff Sanktionen nachlesen.
Danke.
Der Begriff der Sanktion ist meist negativ konnotiert, besitzt jedoch nach folgender Unterscheidung auch eine positive Variante:

Positive Sanktionen (wie Lob, Anerkennung, Preis- oder Ordensverleihung, sozialer Aufstieg) und negative (Ausschluss, Degradierung, Strafe, Tadel, Zwang).[4]
Restitutive Sanktionen[5] zielen auf die Wiederherstellung des Zustands vor der Normverletzung ab, wobei der Sanktionierte das Erlangte herauszugeben hat (etwa bei der Annexion das annektierte Gebiet).[6]
Repressive und präventive Sanktionen: Repressive sollen ein unerwünschtes Verhalten bestrafen, indem ein Übel zugefügt wird. Präventive Sanktionen sollen einem künftigen Rechtsbruch vorbeugen.[7]
Völkerrecht:[8] Bei Bedrohung oder Bruch des Weltfriedens kann der UN-Sicherheitsrat nach Art. 39 UN-Charta folgende UN-Sanktionen beschließen:
Nicht-militärische Sanktionen des Art. 41 UN-Charta: Insbesondere Wirtschaftssanktionen durch „Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen“ und Unterbrechung des Verkehrs und der Telekommunikation sind vorgesehen.
Militärische Sanktionen des Art. 42 UN-Charta: Hierunter fällt auch das Waffenembargo für militärische Ausrüstung und Dual-Use-Güter, wodurch die Kampfkraft der Armee des sanktionierten Staates geschwächt werden soll. Auch Krieg ist hierin vorgesehen.
Völkerrechtlich sind nicht-militärische Sanktionen das letzte nicht-militärische Mittel, bevor der UN-Sicherheitsrat militärische Sanktionen beschließt.

In diesem Artikel wird der Begriffsinhalt auf die negative, repressive Sanktion begrenzt wie auch im überwiegenden Teil der Fachliteratur.[9] Sanktionen aus Rechtsnormen (wie aus dem Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) werden ebenfalls nicht berücksichtigt.[10
Wikipedia




+