An falscher Haustür geklingelt: Schüsse auf 16-Jährigen in den USA – Anklage erhoben

Gegen einen Hausbesitzer aus Kansas City ist Haftbefehl erlassen worden. Der 84-Jährige feuerte laut Ermittlern zweimal auf einen schwarzen Jugendlichen, der sich in der Adresse geirrt hatte.

           

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Der Rechtsgrundsatz bedeutet allerdings nur, dass du keine tödliche gewalt ausüben darfst, wenn das geschützte REchtsgut stark dysbalanciert ist. Zumbeispiel bei Eigentum mit geringem Wert (sprich du darfst niemanden erschießen um zu verhindern dass er dir einen Apfel klaut). In den USA darfst du prinzipiell nur gewalt ausübern zur Abwehr von Verbrechen gegen deine Körperliche unversehrtheit, was du hier auch darfst. Der REchtsgrundsatz in den USA ist dabei, dass die person auf die du schießt a) die Fähigkeit hat dich zu bedrohen , b ) die Möglichkeit hat duch zu bedrohen und c) sich auf eine Art und Weise verhält, die einen Rationalen beobachter zu der Annahme bringen würde, dass eine Bedrohung unmittelbar ist. Du darfst dich nicht einfach subjektiv bedroht fühlen, die Jury muss der Ansicht sein, dass ein rationaler Beobachter in deiner Position sich ebenfalls bedroht genug gefühlt hätte um tödliche gewalt auszuüben. Was der Grund sein dürfte, dass der Mann nun vor gericht steht, weil an deiner Tür zu Klingeln zwar a und b erfüllt (ein starker junger Mann der vor deinem Haus steht hat die fähigkeit und möglichkeit einen Renter zu verletzen) aber an einer Tür zu klingeln c nicht erfüllt. In ein Haus einzubrechen würde es.

Was so etwa auch hier der Fall ist. Wie gesagt, hier darfst du prinzipiell sogar dein Eigentum mit tödlicher gewalt verteidigen, solange es um einen nicht trivialen Eigentumswert geht. Der Unterschied ist wirklich vor allem dass in den USA mehr Menschen die Fähigkeit zur Ausübung tödlicher Gewalt haben.


Carsten Meyer "Sie setzen die im amerikanischen Recht etablierte Pflicht außer Kraft, vor einem Einbrecher oder Angreifer zurückzuweichen, bevor man zu „defensiven Maßnahmen greift, die eine andere Person töten oder schwer verletzen sollen oder dieses verursachen können“.

Richtig. Diese Pflicht ist eine eigenheit des Common laws (also des britischen und amerikanischen Rechtssystems). Das deutsche Rechtssystem kennt eine solche pflicht aus prinzip nicht, hier dürfen Rechte prinzipiell mit tödlicher Gewalt verteidigt werden, ohne das eine Pflicht zur Flucht besteht. In den meisten anderen kontinental europäischen Rechtsprechung ist es genau so. Tatsächlich sind in deutschland auch andere Rechtsgüter mit tödlicher Gewalt prinzipiell Verteidigungsfähig (z.B. eigentum) während in den USA grundsätzlich nur das leben und die Körperlicher Unversehrtheit verteidigungsfähig sind (allerdings variert es nach staat, einige der konservativen erlauben die Verteidigung von eigentum mit tödlicher gewalt so wie deutschland, das ist aber die Ausnahme).


Andreas Riedl sie haben das wehnigstens erkannt, der durchschnitts brd ler leider nicht und die journallie die das zusammengeschrieben hat ist nur auf sensation, usa und waffenbashing aus! das gericht wird klaren ob es durch das stand your ground gesetz das wir hier in georgia auch haben gedeckt ist. wenn der durch eine insektenschutzture auf eine veranda eingedrungen ist um dann an der hausture zu rutteln etc dann ist das wohl legal. aber wir werden sehen. man muss in d auch endlich verstehen das laut statistik die kriminalitatsrate von schwarzen zwischen 15 und 45 sehr sehr hoch ist! wenn dann einer in der nacht an der ture ruttelt etc da greife auch ich legal zur waffe. ich schiesse nicht sofort aber bin bereit. spiegel zensiert! ich kann keine antworten auf meine beitrage lesen!




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