1ºRoland Kräbs Das Grundgesetz IST DIE VERFASSUNG. Es gibt nirgendwo auf der Welt eine Vorschrift, dass eine Verfassung auch diesen Namen tragen muß. Die Verfassung von Dänemark heißt übrigens auch Grundgesetz. Hat Dänemark in deinen Augen keine Verfassung?? Im übrigen wer will denn schon eine Verfassung von 1871? Ich nicht. Bewährtes wie das Grundgestz kann man auch beibehalten. Die Fragen zu den Rückgaben haben u.A. was mit dem Versailler Vertrag zu tun, Elsass & Lothringen sowie 2 verlorenen Kriegen. Wenn wir nicht souverän wären, wieso sind wir dann UNO - Mitglied, sowie bei der EU und der NATO dabei Mhh?