(S+) Zwei Häftlinge bekamen in Karlsruhe recht – aber verbessert sich ihre Situation wirklich?

Die Gefangenenentlohnung ist derzeit viel zu niedrig und damit verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

           

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Ilse KInsinger diese Menschen arbeiten 8 Stunden am Tag. Für 1,70 € die Stunde. Der Mindestlohn läge bei 12 €, also rund 10 € pro Stunde mehr. Nehmen Sie das mal 8 Stunden, sind wir bei 80 € pro Tag....und jetzt? Dieses Geld sparen die Subunternehmer, die die Strafgefangenen für sich arbeiten lassen. Die stecken den Gewinn ein, der durch die Dumpinglöhne enorm steigt. Warum fragen Sie nicht diese Unternehmer nach Beteiligung an den Kosten? Übrigens, wussten Sie nicht, dass die Strafgefangenen einen Teil ihres Miniverdienstes abgeben müssen für die Kosten und dass sie mit Schulden entlassen werden?
Wäre es nicht besser, die Strafgefangenen angemessen zu bezahlen und diese dann mit dem Geld sich vernünftig an den Unterbringungskosten beteiligen lassen. Als Übung für das Leben draußen. So aber stecken die Subunternehmer die Gewinne ein, der Steuerzahler zahlt und der Strafgefangene wird ausgebeutet.




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