(S+) Historisches Urteil des Bundessozialgerichts für den Rettungsdienst: »Das brutale Bild vergisst du nicht«

Er war beim Amoklauf von Winnenden, musste Babys reanimieren: Rettungssanitäter Uwe T. hat eine Belastungsstörung. Nun wurde sein Leiden gerichtlich wie eine Berufskrankheit anerkannt.

           

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Junge junge, hier is ja richtig Niveau unterwegs... Niemand im Rettungsdienst ist vor einer PTBS geschützt. Jeder kann davon früher oder später betroffen sein. Der Rucksack mit belastenden Einsätzen wird im Laufe unserer Berufsjahre nunmal immer schwerer. Und man muss schon eine verdammt gute Resilienz besitzen, das einfach alles immer wegzuatmen. Es ist kein Zeichen von Schwäche. Und an all diesen empathielosen Menschen hier: wir machen unseren Job von Herzen gern. Und wir haben Gründe warum wir uns genau dafür entschieden haben. Dennoch birgt der Job das Risiko einer PTBS. Da kann sich niemand von freimachen. Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt diese traumatische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen




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