Aiwanger entschuldigt sich, bleibt im Amt – und wirft Medien Kampagne vor

»Das bin nicht ich. Das ist nicht Hubert Aiwanger«, sagte der bayerische Vizeministerpräsident in einer kurzen Pressekonferenz. Über einen Rücktritt kein Wort.

           

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Warum werden nicht die Ergebnisse der Sachaufklärung einbezogen, die die Schule vor 35 Jahren vorgenommen hat? Alles was bisher als gesichert gelten kann, ist, dass Herr Hubert Aiwanger mindestens ein Exemplar des zweifelsfrei abscheulichen Textes in seiner Schultasche hatte. Wenn aber noch nicht einmal die Umstände bekannt sind, die dazu geführt haben, dass der Text in die Schultasche gelangte, kann man noch nicht von persönlicher Schuld sprechen. In unserem Rechtssystem wird verlangt, dass jemandem Schuld nachgewiesen wird und nicht, dass sie oder er seine Unschuld beweisen muss. Es ist daher jetzt an der Zeit, dass diejenigen, die gehen Herrn Hubert Aiwanger vorgehen, Beweise für ein schuldhaftes Verhalten vorlegen.


Armin Wasmus Das stimmt. In unserem Rechtsstaat muss jemandem die Schuld nachgewiesen werden und dieser jemand ist daher nicht etwa verpflichtet seine Unschuld beweisen zu müssen. Bevor nicht ein Gericht jemandem zweifelsfrei eine mögliche Schuld nachgewiesen hat, hat jemand als unschuldig zu gelten, das nennt sich bekanntlich Unschuldsvermutung. Nicht umsonst sind in unserem Rechtssystem Verjährungsfrist vorgesehen, da nämlich mit fortschreitender Zeit nach einem Vorfall eine mögliche Beweislage - auch in Bezug auf das Gedächtnis möglicher Zeugen - immer schwieriger wird und daher nicht mehr brauchbar wäre. Wäre es anders, würde dies der Rechtsstaatlichkeit widersprechen - ist nun mal so Wütendes Geschrei mit Rücktrittsforderungen oder dergleichen sind alles andere als hilfreich und darf getrost als "Populismus aus dem Bauch heraus" eingeordnet werden.


Peter Hahn
Welche Strafe hätte denn bei einem damals minderjährigen Schüler verhängt werden sollen? Diese Pamphlete hat er als Jugendlicher verteilt. Minderjährige werden in unserem Strafrecht zu Recht anders behandelt als Erwachsene. Winfried Kretschmann, mein Ministerpräsident, war als Jugendlicher im kommunistischen Bund Mitglied. Denken sie ernsthaft, dass damals nicht auch entsprechende Pamphlete verteilt wurden? Sollten die ihm jetzt, nach so langer Zeit, vorgehalten werden? Ich bin selbst Beamtin im öffentlichen Dienst, habe einen Eid geschworen und halte mich strikt an den Datenschutz. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich entsetzt bin, dass die Presse diese Dokumente veröffentlicht hat. Der Lehrer hat eine Straftat begangen, dass dies komplett unter den Tisch fällt, lässt mich an unserem Rechtssystem zweifeln


Eva Winter-Schneider Glauben heißt nicht wissen und ist daher für eine Verurteilung nicht ausreichend. Es wurde doch offenbar damals durch Lehrer der Schule und vermutlich den Direktor Sachaufklärung vorgenommen. Sind die diesbezüglichen Unterlagen noch vorhanden? Es gab anscheinend auch etliche Menschen, die von dem Vorgang wussten, warum hat niemand eine Strafanzeige gestellt? Man könnte auch jetzt systematisch Zeugen befragen. Wie verlässlich sie sich nach 35 Jahren noch an einzelne Details erinnern können, ist eine andere Frage. Schließlich gibt es aus guten Gründen in unserem Rechtssystem das Instrument der Verjährung, um Rechtsfrieden zu schaffen, denn nach lange Zeit wird es immer schwieriger, Sachverhalte gerichtsfest aufzuklären.




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