1ºDas ist eine richtige Entscheidung! Es kann nicht sein, dass Menschen mit einer Schmutzkampagne für Dinge überzogen werden, die 35 Jahre zurückliegen und dann auch noch unter jugendstrafrecht fallen würden. Wenn jemand eine Straftat begeht, dann wird auch geschaut, wie sich die Person bisher in ihrem Leben verhalten hat, ob es dort andere Straftaten gab und dementsprechend das Strafmaß in abgemilderter Form festgelegt. Genauso ist es auch andersherum, dass man jemanden nicht aus dem Amt bringen kann, nur weil irgendwann in der Kindheit oder in der Jugend mal irgendwas vorgefallen ist, zumal Aiwanger sicher ausdrücklich von diesen Dingen distanziert hat.