1ºYu Wang . Das internationale Tribunal in Den Haag entschied einstimmig, dass es keine Rechtsgrundlage für Pekings "Neun-Strich-Linie" gibt, die die Souveränität über praktisch das gesamte Südchinesische Meer beansprucht und dabei die im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens von 1996 bestätigten ausschließlichen Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten (darunter die Philippinen, Indonesien, Taiwan, Vietnam, Thailand, Malaysia und Singapur) missachtet.
Chinas Einflussbereich erstreckt sich über 200 Seemeilen (370 Kilometer) von den im Rahmen des UN-Übereinkommens festgelegten Zonen. Mit der Ratifizierung des UNCLOS-Abkommens im Jahr 1996 hat Peking auch von Anfang an die Zuständigkeit des Haager Gerichtshofs akzeptiert. Sein Versuch, sich ein Jahrzehnt später von seiner Verpflichtung zur verbindlichen Streitbeilegung zu lösen, ist daher null und nichtig und völkerrechtlich ungültig.