Flughafen Hamburg Geiselnehmer war schon wegen Kindesentziehung verurteilt

Der Geiselnehmer vom Hamburger Flughafen kam schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt: Im vergangenen Jahr hatte er sich mit seiner kleinen Tochter unerlaubt in der Türkei aufgehalten.

           

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Angela Strobel habe ich ein Worte davon geschrieben, dass Sie keine Ahnung haben? Letztlich bestätigt Ihre Erklärung doch nur meine Gedanken. Sie haben schlimme Erfahrungen in die eine Richtung gemacht. Ich kann Sie dahingehend voll verstehen. Dennoch gibt es immer auch eine andere Seite. Das rechtfertigt diese Tat nicht. Aber es gibt sie und es ist für alle Beteiligten ein furchtbares Ereignis! Vor allem für die Kinder! Ich freue mich für Sie und Ihren Sohn. Dennoch ist es möglich, dass Liebe Menschen in die Enge treibt und sie Taten verüben lässt, die wir niemals nachvollziehen können! Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht!




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