Petra Pau von der Linken: Union fordert Rücktritt als Bundestags-Vizepräsidentin

Zum 6. Dezember löst sich die Linksfraktion im Bundestag auf. Aus Sicht der Union sollte das auch Folgen für die Besetzung des Bundestagspräsidiums haben.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/741496034686135

Dani El

Informieren sie sich mal, zu den Ländern, die in der EU aus Atomkraft ausgestiegen sind, zählen Deutschland und Italien. Den Atomausstieg geplant und einige AKWs abgestellt haben Belgien und Spanien, +Schweiz.

Kohleausstieg ist vollzogen in Schweden, Österreich und Belgien. Österreich hat keine AKWs, Belgien steigt aus, nur Schweden hat AKWs.

Bis 2025 wollen 6 EU Länder, von denen 4 keine AKWs betreiben, aus Kohle raus.

Bis 2030 wollen 4 EU Länder aus der Kohle aussteigen, davon betreiben 2 keine AKWs.

Ja, ja, wir sind die einzigen.

Was sollen wir den ersetzen? Die konventionellen Kraftwerke decken 120% des historisch höchsten Strombedarfs Deutschlands.

Zu Fragen zu Corona, Einwanderung und Infrastruktur gehen sie mal zur CDU und fragen da nach Versagen nach.


Thomas Becker § 2 (1) BTGO bezieht sich bei der Wahl der Vertreter unmittelbar auf die Fraktionen. Es heißt dort: "Der Bundestag wählt ... den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten."
Konkretisiert wird das durch die §§ 6 und 12 BTGO.
In § 12 heißt es: "Die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen. Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Bundestag vorzunehmen hat, angewandt."
Der Ältestenrat wird laut § 5 BTGO zusammengesetzt. Auch hier sind die Fraktionen maßgebend.
"(1) Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern. "


Warum sollte sie bleiben, die Fraktion ist dann aufgelöst, also muss auch sie gehen, ob sie gewählt wurde oder nicht. Machen Firmen zu oder gehen in Indolvenz müssen die Mitarbeiter auch gehen, da gilt kein Vertrag mehr, weg ist weg. In der freien Wirtschaft wäre sie auch weg. Warum sollen die weiterhin Privilegien haben. Sie wird nicht verhungern, wenn sie diesen Posten nicht mehr ausübt. Ich denke, man wird es so regeln, daß die Pensionsansprüche gesichert sind. Sie wird uns weiterhin auf der Tasche liegen. Warum soll es der besser gehen als jedem normalen Angestellten? Da werden die mal von der Realität eingeholt.




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