1ºHarald Günter Die israelische Regierung unternimmt kriegerische Aktionen nicht, ohne sich vorher in Washington abzusichern und grünes Licht einzuholen. Das hat sie von Anfang an bekommen.
Nicht nur die USA, sondern auch Frankreich und Großbritannien haben Israel mit allen verfügbaren militärischen Mitteln unterstützt beim Drohnenangriff.
Dazu gehören nicht nur Flugzeuge, Schiffe und die bodengestützte Luftverteidigung, sondern auch Aufklärung, u.a. mit Satelliten, Luftraumüberwachung, Frühwarnung, Zieldatenübermittlung und elektronischen Kampfmitteln.
Außerdem dürften sich wegen der iranischen Vorwarnung schon viele Kampfflugzeuge in der Luft befunden haben, als der Angriff begann.
Das war ein Scheinangriff, auf die Reaktion wird gewartet!
Israels Verteidigung hat das zweite Mal versagt.
2ºUwe Turszynski Syrien hat kein Recht, welches im Völkerrecht begründet wäre, Israel anzugreifen. Das Völkerrecht kennt kein Recht auf einen Angriffskrieg "ius ad bellum". Genaugenommen sind spätestens seit Ende des ersten Weltkrieges alle Angriffskriege grundsätzlich als Verbrechen zu bewerten. Es kommt halt immer auf die Definition an und die Gründe; Anlässe oder Ursachen dafür.
--> ALL Der Unterschied zwischen einem Konsulat und einer Botschaft bestehet übrigens darin, das die Botschaft die Vertretung einer Regierung ist und das Konsulat nur für die Bürger eines Landes zuständig ist. Deswegen bestellen Regierungen bei Zwischenfällen zwischen zwei souveränen, also legitimen, Ländern auch immer den Botschafter ein und nicht den Konsul.