1ºWalter Landfahrt was soll den Unwahr am Potsdamer Treffen sein? Kein Mensch hat gegen die Veröffentlichung des Treffens geklagt. Was vom Gericht korrigiert wurde ist nichts mehr als eine Petitesse: So erklärte das Landgericht Hamburg, Correctiv habe den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben. In der Recherche heißt es, Vosgerau habe bei dem Geheimtreffen „ein Musterschreiben“ in Erwägung gezogen, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen: „Je mehr mitmachten, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“, soll er gesagt haben.
Vosgerau habe jedoch lediglich gesagt: „Die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg haben, sei umso größer, je mehr Beschwerden eingelegt würden“. Dabei gab das Gericht Vosgerau Recht.
Es handelt sich allerdings nur um diese Passage, die Vosgerau betrifft. Alle anderen Anträge blieben erfolglos – hier hat Correctiv gewonnen. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt damit wesentliche Inhalte der Correctiv-Recherche.