1ºBoas Schirling, sie haben vermutlich das Problem nicht verstanden. Es kann unter dem jetzigen Gesetz keine Unschuld bewiesen werden, da der Tatbestände als auch auch die Verbreitung unstrittig sind.
Da kein „minderschweren Fall“ vorgesehen ist, muss bei der jetzigen Gesetzeslage auch verurteilt werden, dass Mindeststrafmaß wurde den Beamtenstatus der Lehrerin gefährden bzw. sie wird diesen zwangsläufig verlieren.
Das würde übrigens auch gelten, wenn wir Ihnen ein derartiges Bild zuschicken und Sie damit zur Polizei gehen: Erst der Besitz und im Anschluss die Verbreitung durch öffentlich machen. Das gilt übrigens auch, wenn ein rechtliches „Kind“ ein derartiges Bild ihrem 14 jährigen Freund/Freundin schickt.