1ºIch kann den Artikel selbst nicht lesen, aber wenn ich hier einige Kommentare richtig verstanden habe, wird nirgendswo erwähnt, ob der Arzt den sterbenden auch ohne ihre Einwilligung, Zustimmung oder Äußerung dieses Medikament gegeben hat, um das Leiden abzukürzen, da sie ohnehin zum Sterben verurteilt sind.
Oder ob sie in der ein oder anderen Form eine Willens Äußerung machen konnten und um Sterbehilfe baten .
Können da die Medien nicht noch mal nach recherchieren ?
Wenn ich sterbenskrank bin und im Sterben liege, dann möchte ich so schnell wie möglich von meinem Leid erlöst werden.
Vermutlich muss man alles rechtlich im Vorfeld als Verfügung irgendwie in einer Tasche mit sich rum tragen, damit der Arzt nicht rechtlich belangt wird.