Urteil gegen Oberarzt der Charité - Totschlag in bester Absicht

Der Fall führt in den Grenzbereich ärztlichen Handelns: Ein Oberarzt der Charité gab zwei schwerstkranken Menschen hohe Dosen Propofol. Das Landgericht Berlin sprach ihn nun schuldig: »Auch Sterbende können getötet werden.«

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/841740957994975

Ich kann den Artikel selbst nicht lesen, aber wenn ich hier einige Kommentare richtig verstanden habe, wird nirgendswo erwähnt, ob der Arzt den sterbenden auch ohne ihre Einwilligung, Zustimmung oder Äußerung dieses Medikament gegeben hat, um das Leiden abzukürzen, da sie ohnehin zum Sterben verurteilt sind.
Oder ob sie in der ein oder anderen Form eine Willens Äußerung machen konnten und um Sterbehilfe baten .
Können da die Medien nicht noch mal nach recherchieren ?
Wenn ich sterbenskrank bin und im Sterben liege, dann möchte ich so schnell wie möglich von meinem Leid erlöst werden.
Vermutlich muss man alles rechtlich im Vorfeld als Verfügung irgendwie in einer Tasche mit sich rum tragen, damit der Arzt nicht rechtlich belangt wird.




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