1ºFriedrich Merz stimmte 1997 als Mitglied des Bundestages gegen die Gesetzesänderung, die Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand einführte. Seine Motivation und die seiner damaligen politischen Fraktion basierten oft auf einer konservativen Auffassung von Ehe und Privatsphäre. Es gab Bedenken, dass eine solche Gesetzgebung in die Intimsphäre der Ehe eingreifen und rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen könnte, die schwer zu beweisen seien. Diese Haltung reflektiert eine frühere juristische Perspektive, die die Ehe als eine Zone ansah, in der besondere Regeln gelten, einschließlich des sexuellen Zugangsrechts des Mannes zu seiner Frau. Seitdem haben sich die Ansichten in der Gesellschaft sowie auch Merz’ Positionen zu solchen Themen weiterentwickelt.