1ºEstra Jahn Das ist so nicht richtig, aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist, weshalb das Verwaltungsgericht diese Entscheidung getroffen hat - es ist nicht sichergestellt, dass mit den deutschen Waffen Kriegsverbrechen begangen werden. Wir haben es hier nicht mit einer Materialfrage zu tun, sondern mit einer politischen und strafrechtlichen. Und zwar mit Blick auf die Mitglieder persönlich des Bundessicherheitsrats.
Es wäre aus unserer Sicht gut, wenn Sie Recht hätten, denn in dem Fall könnte sich Deutschland von Israel zurückziehen, ohne dass Israel Schaden nehmen würde, was der Bundesregierung wichtig ist, um wiederum weiteren Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden.
Wir, die Bundesrepublik, sind in Den Haag und beim Generalbundesanwalt in Berlin angezählt.