5 Bemerkungen
Mal ganz ehrlich: Ehegattensplitting ist doch ein Relikt aus vergangenen Zeiten, in denen aus einer Ehe meistens recht selbstverständlich Kinder entstanden (was heute oft nicht mehr der Fall ist) und gehört abgeschafft. Ich war noch nie ein Fan von Ungleichbehandlung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen - und genau das ist Ehegattensplitting. Warum sollte ein verheiratetes Paar einem unverheirateten gegenüber bevorteilt werden? Worin genau besteht die große Leistung, beim Standesamt eine Unterschrift zu tätigen und sich einen Ring anzustecken? Und warum sollen z. B. alleinlebende Menschen die Ehen anderer finanzieren? Abschaffen und direkt in Unterstützung für Kinder stecken. Bildung, Kindergelderhöhung oder sowas. Da ist es besser angelegt.
Link: http://www.vin3.org/index.php?c=article&cod=208138&lang=DE#vin3Comment-927507
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Sorry aber der Artikel ist Brainwashing. „Ehegattensplitting rechnet sich vor allem für Paare, bei denen einer viel und der andere deutlich weniger verdient. Aber: »Arbeit muss sich für alle lohnen, insbesondere für Frauen und Mütter.« Laut Stiftung würde die angestrebte Änderung insgesamt die unteren 40 Prozent der Einkommen entlasten.“ Die einzig entscheidende Frage ist für uns als Ehepaar ist, wieviel bleibt am Ende NETTO für uns als Paar. Was der geringverdienende Part mehr Steuern zahlt, spart sich der besserverdienende Part ja ein. Wird das Ehegattensplitting, ohne Ausgleich einfach abgeschafft, zahlen diese Paare insgesamt einfach mehr Steuern. Da wird sich die immer noch geringer verdienende Ehefrau aber bestimmt freuen!!!
Link: http://www.vin3.org/index.php?c=article&cod=208138&lang=DE#vin3Comment-927506
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Zitat: " Sie müssten Einkommensteuer über dem üblichen Eingangssteuersatz von 14 Prozent zahlen. Grund sei das Ehegattensplitting, bei dem ein Ehepaar gemeinsam veranlagt wird."
Das ist eine sinnlose Aussage. Wenn man gemeinsam veranlagt, hat man keinen individuellen Steuersatz mehr, sondern einen gemeinsamen. Das ist gerade der Sinn der gemeinsamen Veranlagung.
Wenn man das psychisch nicht verkraftet, soll man nicht gemeinsam veranlagen. Diese Möglichkeit steht jedem offen. Damit ist man aus der Zweitverdiener-"Falle" raus.
Liest man den Text genau, versteht man die grundlegende Idee: Weil die Bürger in großen Teilen den Sinn der gemeinsamen Veranlagung nicht verstehen, kann eine Steuererhöhung - für die einen mehr, für die anderen weniger Erhöhung, aber niemals eine Absenkung - zu einem verbesserten Gerechtigkeitsempfinden führen.
Link: http://www.vin3.org/index.php?c=article&cod=208138&lang=DE#vin3Comment-927508
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Wenn sich ein Partner (egal ob Mann oder Frau) 20 Jahre lang um die Kindererziehung kümmert und evtl. deswegen nur teilzeit oder gar nicht arbeiten konnte und dann der hier viel gerühmte Kinderbonus (statt Ehegattensplitting) wegfällt weil die Kinder nicht mehr kindergeldpflichtig sind, dann muss sich dieser Partner eine Vollzeitstelle suchen. Dies ist nach langer Teilzeit und je nach Branche mit Mitte bis Ende 40 nicht immer einfach. Ich finde hier wird man dann erst recht richtig benachteiligt als Kinderbetreuer. Das bedeutet dann höhere Steuern; keine Kinderentlastungen mehr und wenig berufliche Perspektive. So werden Kinder in einer Leistungsgesellschaft immer attraktiver. Schade dass das so kurzsichtig betrachtet wird.
Link: http://www.vin3.org/index.php?c=article&cod=208138&lang=DE#vin3Comment-927509
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Was in der Debatte immer ignoriert wird:
Es gibt auch Familien, in denen ein Partner nicht arbeiten muss/will, weil der andere ausreichend verdient.
Da haben sich beide wieso weshalb warum auch immer vielleicht darauf geeinigt, dass eine/r Vollzeit arbeitet und eine/r daheim bleibt.
Wenn diese - z.T. sehr gut qualifizierten - Hausfrauen bzw. Hausmänner auch auf den Arbeitsmarkt drängen und Vollzeitjobs fordern, wird der Arbeitsmarkt noch enger.
Man könnte also auch argumentieren, dass das Ehegattensplitting die Leistung des daheim bleibenden Partners honoriert und den Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende subventioniert.
allerdings sollte man die Bezeichnung Ehegattensplitting ändern und es nicht an eine Ehe sondern an eine eingetragene Lebensgemeinschaft (welcher Form auch immer) binden.
Link: http://www.vin3.org/index.php?c=article&cod=208138&lang=DE#vin3Comment-927510
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