(S+) Beamtenrecht: Lehrerin angeblich knapp ein Kilogramm zu schwer für den Staatsdienst

Eine Lehrerin möchte Beamtin werden, doch dafür sei sie zu schwer, heißt es. Die Frau zieht vor Gericht und fordert: Niemand darf wegen seines Gewichts benachteiligt werden.

           

https://www.facebook.com/derspiegel/posts/1018510676984668

Warum sollte man jemanden in den Staatsdienst aufnehmen der die Regeln des Staates nicht achtet und gegen den Staat klagt? bei durchaus sinnvollen Regelungen!? Und warum wundert es mich nicht dass es wiedermal eine sehr feministisch aussehende Frau ist?

Liebe Damen, wenn ihr an gewisse Positionen wollt, dann macht das bitte durch Leistung und nicht in dem man die Anforderungen für euch immer weiter runter schraubt. Unsere Polizei und Militär sind dadurch schon sehr stark geschwächt worden. Mit so einem Mist machen sie den Staat nicht besser, sondern es führt immer weiter in genau die Richtung in welche wir uns schon die ganze Zeit bewegen


Da es bei Frauen aufgrund von zyklusbedingten Wassereinlagerungen zu Gewichtsschwankungen von +/- 3 kg von einem Tag auf den anderen geben kann, finde ich eine Abweichung von weniger als 1 kg schon etwas arg, um so starr an dieser Gewichtsgrenze festzuhalten.

Überhaupt finde ich, dass es eher einen Fitnesstest geben sollte, statt an einer Zahl auf der Waage festgenagelt zu werden. Auch wäre der Anteil von Muskeln bzw deren Verhältnis zum Körperfett eher dafür geeignet, eine Einschätzung zur Gesundheit geben zu können.

Wenn diese Frau zB viel trainiert hat, ist sie allein aufgrund der Muskelmasse schon deutlich schwerer, aber vermutlich gesünder,, als ein untrainierter Mensch.


Da liegt ein mutmaßlich ganz anderes Problem vor. Die Frau hat gewiss den Toleranzbereich im Gewicht weit ausgeschöpft. Sollte es sich auf dem Bild um die Lehrerin handeln, so hat sie mit dem Schritt, während des Verfahrens an die Öffentlichkeit zu gehen, ihr Recht verwirkt verbeamtet zu werden.
Stichwort: Flucht in die Öffentlichkeit ..

Die Aussagekraft des Body-Mass-Index (BMI) wird von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten bezweifelt (OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2011 – 6 A 1459/12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.07.2012 – 5 LC 216/10). Eine höchstrichterliche Rechtsprechung liegt noch nicht vor, zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich zwei Aussagen treffen:
Ein BMI von über 35 (Adipositas II. und III. Grades) stellt weiterhin einen Indikator für eine fehlende gesundheitliche Eignung dar.
Liegt der BMI zwischen 30,0 und 34,9 (Adipositas I. Grades), kann die gesundheitliche Eignung nicht schematisch verneint werden.
Ist der BMI geringer als 30,0, hat er keine Relevanz.


Starre Grenzen sind natürlich schwierig, aber Sinn der Gesundheitsprüfung bei werdenden Beamten ist sicherzustellen, dass sie möglichst nicht wesentlich vor Erreichen der Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden. Für Menschen mit Behinderung gelten andere Maßstäbe.
Viele schimpfen ja immer auf die angeblichen Privilegien des Beamtentums, aber hier wird wieder deutlich, dass der sprichwörtliche „Rock“ der Beamten nicht nur warm, sondern auch eng ist. Sie unterliegen einer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat, die das Gesetz etwas altmodisch als „volle Hingabe“ bezeichnet, deren Teil aber auch ist, dass sie alles unterlassen müssen, was ihrer Dienstfähigkeit abträglich sein kann, d.h. auch, dass sie sich gesund erhalten müssen.


Angela DeMartino Bisher ist es imemr eine schwarze Null gewesen. Bundesländer die z.B. die Verbematung von Lehrern eingetsellt haben haben neben den gravierenden Folgen (keiner wollte mehr zu dem Lohn arbeiten ohne die benefits) feststellen müssen dass vieel Regeln die für Beamte aufgeweicht werden können bei normalen angstellten rechtlich eingeklagt werden lönnen (Zeitferassung etc.).
Was ist an der Bemessungsgrenze heikel? Man kann über das gesamte PKV / GKV System reden dies is aber nicht der Grenze geschuldet.
Bürokratieabbu, auch eine eigene Spielwiese, bin ich sofort dabei hat aber auch nur bedingt etwas mit verbeamtung oder nicht zu tun (seiehe Katastrophe bei der POST Telekom und Bahn nach privatisierung ... )


Sasha Eseser Was daran liegt, dass ein gesunder und aktiver Beamter erheblich billiger ist als ein gleichwertiger Angestellter. Ein Beamter zahlt keine Sozialabgaben, deshalb ist sein Brutto ist erheblich niedriger und damit nicht genug, die Arbeitgeber Beiträge werden auch gespart. Nur Krankenkasse bezahlt der Beamte, und zwar wie jeder andere gesetzlich versicherte auch, 50%.und der Staat zahlt die andren 50%. Bei Bedarf. Dass dieses System schon lange reformiert gehört steht ausser Frage. Doch die Bereitschaft dazu ist aus oben genannten Gründen gering. Denn wenn der gerade eingestellte Beamte in Pension geht, ist der heute Verantwortliche schon lange nicht mehr im Amt...


Olga Kr-va Das Gesundheitssystem ist nicht gleich. Beamte zahlen in Private Krankenkassen ein und haben dadurch viele Vorteile die man als Kassenpatient nicht hat. Es steht natürlich frei jedem so viel zu Verdienen dass er über der Beitragsbemessensgrenze liegt und auch Privat versichert ist bzw sich selbstständig zu machen. Bei Beamten gerade in Kommunaldienst gehen aber ein Teil der Kosten an die Heilfürsorgen (oft Landesbeamte) oder an Beihilfe Kassen letztere übernehmen nach Staffelung einen Teil der Kosten oft 70/30 (Private/Beihilfe) bei Familien mit Kindern schiebt sich die Staffelung in Richtung Beihilfe.

Als Privater hat man zumindest aktuell noch Vorteile wie
- Schnellere Termine
- Zugang zu teureren Heilbehandlungen die von den GKVen oft abgelehnt werden, Privatkassen aber ggf genehmigen
- Möglichkeit sofort zum Facharzt zu gehen statt erst über den Hausarzt zu gehen

Nachteil: Dafür zahlt man dafür aber auch deutlich höhere Sätze im Vergleich zur GKV


Holger Eisfeld-Krüger bei "Ihren" 1370 Rente zahlt man monatlich übrigens höchstens 2,34 Euro Steuern. Und 178 Euro Sozialversicherung - also Kranken- und Pflegeversicherung.

Als Beamter im Ruhestand zahlt man auf die o.g. 2050 Euro Pension rund 171 Euro Steuer monatlich. Die gängige private KV liegt bei ca 350 Euro, kann aber deutlich steigen. Netto also 1530 Euro.

Bei der tatsächlichen Durchschnittsrente von 1505 Euro sind es monatlich 16 Euro Steuern und 180 Euro Sozialversicherung. Netto also 1310 Euro. Tatsächlich weniger, aber nicht so eklatant wie von Ihnen dargestellt im Eingangspost.

Was ich übrigens tatsächlich kritisiere, ist das Ruhegehalt, wenn man erst "normal" in Pension geht. Das ist tatsächlich deutlich höher als die Rente.