1ºBei einer unnatürlichen Todesursache erfolgt eine behördlich festgelegte, rechtsmedizinische Obduktion zur Klärung der Todesursache.
Diese wird eben mit akribischer Gründlichkeit durchgeführt, damit es vor Gericht keine Probleme gibt. Die Obduktion war in diesem Fall nicht zeitkritisch.
Erst mit Ende der rechtsmedizinischen Untersuchung wird die Leiche zur Bestattung / Übergabe an Angehörige freigegeben.
Nun lagen im Zeitraum der Untersuchung viele Feiertage, wo das Personal der Rechtsmedizin bestimmt auch mal (verdient) frei haben möchte. Es ist anzunehmen, dass dort die meisten Mitarbeiter*innen im Weihnachtsurlaub waren.
Auch die Tatsache, dass der Leichnam dadurch ggf. erst verspätet freigegeben wurde, wird nichts am tragischen Ausgang und auch nichts am Schmerz des Verlustes ändern.